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Zuchtzulassung
im Überblick
Die Rassemerkmale unserer Korthals-Griffons
werden von den Form- und Haarwertrichtern zum Zeitpunkt
der Herbstzuchtprüfung (HZP) anhand eines Formblattes
überprüft. Die Hunde sollen zu diesem Zeitpunkt
wenigstens 15 Monate alt sein. Es werden folgende
Prädikate sowohl für den Formwert, als auch
für den Haarwert vergeben: vorzüglich, sehr
gut, gut, genügend und mangelhaft. Zuchthunde
müssen mindestens das Prädikat "gut"
erhalten.
Des Weiteren müssen Zuchthunde
auf einer bestandenen HZP mindestens die Beurteilung
"gut" erreicht haben in den folgenden Prüfungsfächern:
Nasengebrauch, Suche und Wasserarbeit (mind. 7 Punkte)
sowie Vorstehen (mind. 6 Punkte).
Alternative Leistungsnachweise sind
möglich. Das Nähere dazu regelt die Zuchtordnung
unter Ziff. III.
Alle Zuchthunde müssen nachweislich von Hüftgelenksdysplasie
(HD) frei sein, ebenso wie von anderen körperlichen
Mängeln und erblich bedingten Erkrankungen.
Auch werden alle Zuchthunde auf ihre
Wesensfestigkeit geprüft. Typisch für den
Korthals-Griffon ist ein gezügeltes, ruhiges
Temperament bei gut ausgeprägter Passion. Hunde,
die Schussempfindlichkeit, starke Schussempfindlichkeit,
Schussscheue, allgemeine Scheue, Ängstlichkeit
oder starke Nervosität zeigen, werden für
die Zucht gesperrt; Gleiches gilt für Beißer,
waidlaute Hunde oder solche mit erkannter mangelnder
Wild- und Raubzeugschärfe.
Eine so genannte Härteprüfung,
eine Prüfung vor Verbandsrichtern, wobei eine
Katze oder ein Stück Raubwild abgewürgt
werden muss, wird nicht mehr als Zuchtvoraussetzung
verlangt.
Der Griffon-Club legt sein Hauptaugenmerk
auf den Nachweis von Leistungen. Die Schönheitszucht
und das damit verbundene Ausstellungswesen wird in
der Regel von den Clubmitgliedern abgelehnt. Dem entsprechend
werden unsere Hunde auch nicht frisiert oder in Form
geschoren, wie es bei befreundeten Griffon-Clubs des
Auslandes durchaus üblich ist.
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